„Wissenschaftliches Arbeiten“: Neue Regelungen

Auch wenn ich davon ausgehe, dass fast alle meiner Studierenden plagiatsfrei und auch sonst korrekt arbeiten, ein kleiner Hinweis:

Dass das einfache Verschweigen von Quellen teilweise sehr schnell auffliegt und dann sofort fatale Konsequenzen hat, ist hinlänglich bekannt. Aus diesem Grund kommt eher das „Prinzip Althusmann“ zum Zuge (benannte nach dem bekannten Kultusminister, der interessanterweise damals auch Leiter der Kultusministerkonferenz war). Zur Erinnerung:

„«Wir können doch nicht jede Fußnote kontrollieren«, sagt Althusmanns Doktorvater Dieter Wagner. Endgültig an seine Grenzen gerät jeder Betreuer, wenn der Doktorand Originalwerke korrekt zitiert, obwohl er diese selbst gar nicht gelesen hat, sondern nur die Lesefrüchte eines anderen Autors erntet. Althusmann referiert auf den Seiten 167 bis 169 insgesamt elf Originaltitel aus den Jahren 1982 bis 1987, die sich mit dem Begriff der Unternehmenskultur auseinandersetzen, und fasst sie in kurzen, prägnanten Sätzen zusammen. Eine respektable Fleißarbeit, denkt der Leser. Was er nicht weiß: Die gesamte Passage stammt aus einer fremden Feder. Sie beruht auf einer Sammelrezension des Saarbrücker Betriebswirtschaftsprofessors Christian Scholz aus dem Jahr 1988. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat Althusmann die Originalwerke selbst niemals durchgearbeitet. Vielmehr hat er den Literaturüberblick fast vollständig von Scholz übernommen. Nur die Seitenzahlen hat Althusmann dort nicht gefunden. Also lässt auch er diese weg – entgegen seiner sonstigen Zitierpraxis.“ (Quelle: http://www.zeit.de/2011/28/Althusmann-Dissertation-Plagiat/seite-2)

Daher gibt es ab sofort an meinem Lehrstuhl eine neue Regelung:

  • Jeder Kandidat mit einer Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktorarbeit kommt in eine der nächsten Sprechstunde nach Abgabe der Arbeit.
  • Er bringt (mindestens) die 2-4 wichtigsten Aufsätze in Kopie bzw. Bücher im Original mit und gibt sie ab.
  •  Ferner bringt er eine Kopie der Arbeit und des Literaturverzeichnisses mit. Dort sucht der Betreuer der Arbeit 5-10 Quellen aus, die ebenfalls unmittelbar danach abzugeben sind.
  • Arbeiten, bei der diese Regelung eingehalten werden, können rascher korrigiert werden. Andere Arbeiten erfordern eine umfangreichere Sonderprüfung.

Eine analoge Regelung für Seminararbeiten wird beim jeweiligen Seminar bekanntgegeben.

Wer noch mehr dazu wissen will, dem sei an dieser Stelle ein durchaus lesenswerter Artikel empfohlen:   link -> hier

Übrigens: Wer ein „Lektoratsbüro“ oder ähnliche Dienstleister – auch nur zum „Drüberschauen“ – nutzt, muss diese Hilfe in der Erklärung am Ende der Arbeit konkret beschreiben. Hiervon ausgenommen ist einfaches und unentgeltliches Korrekturlesen durch befreundete Personen im Sinne einer „Nachbarschaftshilfe“.

(cs)