In der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juli befasst sich Christine Demmer mit Abschlussarbeiten an Hochschulen:
„Fehlerfreie Leistung: Studenten nehmen immer zunehmend Dienste von Lektoren inAnspruch, die ihren Texten den letzten Schliff geben. Denn sie wissen: Formale und stilistische Korrekturen können die Note einer Anschlussarbeit deutlich verbessern.“
Dieser Artikel vermittelt den betrüblichen Eindruck, dass derartige „Hilfestellungen“ üblich, nötig und zulässig sind.
Um es zumindest für meinen Lehrstuhl ganz klar zu machen, nochmals der (inzwischen hinlänglich bekannte) Hinweis:
Wer ein „Lektoratsbüro“ oder ähnliche Dienstleister – auch nur zum „Drüberschauen“ – nutzt, muss diese Hilfe in der Erklärung am Ende der Arbeit konkret beschreiben. Hiervon ausgenommen ist einfaches und unentgeltliches Korrekturlesen durch befreundete Personen im Sinne einer „Nachbarschaftshilfe“.
Das Ablehnen von Plagiaten und „Hilfestellungen“ mögen manche Leuten als überkommene akademische Tradition belächeln. Das steht diesen Personen frei.
Nur: Übernahme fremden Gedankengutes ohne Zitat ist Diebstahl an geistigem Eigentum. Und wer bei seiner Arbeit in der (eidesstattlichen) Erklärung am Ende unter „Verwendete Hilfsmittel“ nicht angibt, dass der gute Stil und die saubere Quellenarbeit (und vielleicht noch mehr) überhaupt nicht von ihm/ihr ist, riskiert noch viel mehr.
(cs)