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Bologna auf dem Tiefpunkt: Christian Scholz & Manuel R. Theisen

Lektoren als kollektive Krücke? von Christian Scholz und Manuel René Theisen

Um den wissenschaftlichen Arbeiten den letzten Schliff zu geben, setzen Studierende auch auf den Einsatz von Lektoren. Handelt es sich dabei nicht um teils fragwürdige Dienstleistungen, die eigentlich überflüssig sein müssten? Ein Einspruch, der auf die Verantwortung des Professors setzt.

Den Artikel dazu finden Sie im Septemberheft von Forschung und Lehre und als PDF -> hier

Und den -> link findet man hier.

 

Aus aktuellem Anlass: „Fehlerfreie Leistung“ (SZ)

In der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juli befasst sich Christine Demmer mit Abschlussarbeiten an Hochschulen:

„Fehlerfreie Leistung: Studenten nehmen immer zunehmend Dienste von Lektoren inAnspruch, die ihren Texten den letzten Schliff geben. Denn sie wissen: Formale und stilistische Korrekturen können die Note einer Anschlussarbeit deutlich verbessern.“

Dieser Artikel vermittelt den betrüblichen Eindruck, dass derartige „Hilfestellungen“ üblich, nötig und zulässig sind.

Um es zumindest für meinen Lehrstuhl ganz klar zu machen, nochmals der (inzwischen hinlänglich bekannte) Hinweis:

Wer ein „Lektoratsbüro“ oder ähnliche Dienstleister – auch nur zum „Drüberschauen“ – nutzt, muss diese Hilfe in der Erklärung am Ende der Arbeit konkret beschreiben. Hiervon ausgenommen ist einfaches und unentgeltliches Korrekturlesen durch befreundete Personen im Sinne einer „Nachbarschaftshilfe“.

Das Ablehnen von Plagiaten und „Hilfestellungen“ mögen manche Leuten als überkommene akademische Tradition belächeln. Das steht diesen Personen frei.

Nur: Übernahme fremden Gedankengutes ohne Zitat ist Diebstahl an geistigem Eigentum. Und wer bei seiner Arbeit in der (eidesstattlichen) Erklärung am Ende unter „Verwendete Hilfsmittel“ nicht angibt, dass der gute Stil und die saubere Quellenarbeit (und vielleicht noch mehr) überhaupt nicht von ihm/ihr ist, riskiert noch viel mehr.

(cs)

 

Was man zu Bernd Althusmann und Annette Schavan wissen sollte

To whom it may concern

Aus aktuellem Anlass:

  • Bei einem Plagiatsvorwurf geht es nicht nur um das vielleicht etwas lückenhafte Setzen von Anführungszeichen. Es geht vielmehr um die klare Kennzeichnung von eigenen Gedanken und Arbeiten in Relation zu benutzen Quellen. Wird also beispielsweise der Eindruck erweckt, man habe Primärquellen selber analysiert, obwohl man lediglich Sekundärquellen zusammenfasst, dann ist das unwissenschaftlich und unredlich.
  • Wenn also beispielsweise Bernd Althusmann seitenweise Überlegungen aus einer Sammelbesprechung übernimmt und nicht darauf hinweist, dann ist das nicht zulässig – auch wenn seine Universität verblüffender Weise derartige Vorgehensweisen straffrei stellt.

Deshalb bitte  Beitrag Scholz aus WiSt 05-2012 lesen und entsprechend handeln.