To whom it may concern
Aus aktuellem Anlass:
- Bei einem Plagiatsvorwurf geht es nicht nur um das vielleicht etwas lückenhafte Setzen von Anführungszeichen. Es geht vielmehr um die klare Kennzeichnung von eigenen Gedanken und Arbeiten in Relation zu benutzen Quellen. Wird also beispielsweise der Eindruck erweckt, man habe Primärquellen selber analysiert, obwohl man lediglich Sekundärquellen zusammenfasst, dann ist das unwissenschaftlich und unredlich.
- Wenn also beispielsweise Bernd Althusmann seitenweise Überlegungen aus einer Sammelbesprechung übernimmt und nicht darauf hinweist, dann ist das nicht zulässig – auch wenn seine Universität verblüffender Weise derartige Vorgehensweisen straffrei stellt.
Deshalb bitte Beitrag Scholz aus WiSt 05-2012 lesen und entsprechend handeln.