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Stimmung immer mehr „pro Diplom“

Nachdem offenbar immer mehr Initiativen „pro Bologna-Diplom“ aus dem Boden schiessen und von den konservativen-Bologna-Bürokraten als Bedrohung angesehen werden, sahen sich BDI & HRK & Akkreditierungsrat unter der Federführung von Thomas Sattelberger genötigt, eine entsprechende „drohende“ Presse-Erklärung zu verfassen (-> link). Danach sollten allen mit Diplom-ABschluss das Promotionsrecht abgesprochen werden:

Wer an solchen Studiengängen festhält, legt für die Studierenden eine gefährliche Zeitbombe. Absolventen müssen unter anderem mit Problemen bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst sowie bei der Zulassung zur Promotion rechnen.

Dem ist wenig hinzufügen … denn de facto gilt zur Zeit eher das Gegenteil.

Nachdem bereits das Bologna-Schwarzbuch dazu umfassend Stellung bezog (-> link) , liegt jetzt eine aktuelle Erklärung vom Deutschen Hochschulverband (->link) vor, die in Inhalt und Deutlichkeit nicht hoch genug zu bewerten ist:

Die Entscheidung des Akkreditierungsrates, Studiengänge, die wahlweise den Abschluss BA/MA oder Diplom anbieten, nicht mehr zu akkreditieren, ist bizarr und grotesk“, erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Bernhard Kempen. „Es gibt keinen vernünftigen Sachgrund, bei Studiengängen, die unter Anerkennung und nach Maßgabe der BA/MA-Struktur aufgebaut sind, die Vergabe des Diplomgrades zu untersagen. Der Akkreditierungsrat will mit seiner Entscheidung offenbar in eine neue Eskalationsstufe eintreten und als Liquidator des Diploms in die Geschichtsbücher eingehen.“

Dies sei umso unverständlicher, als auch in anderen Bologna-Signatarstaaten wie in Österreich und in den skandinavischen Ländern Diplomgrade weiter verliehen würden. „Das Diplom ,made in Germany´ hat eine über hundertjährige Erfolgsgeschichte. Diplomabsolventen sind bei der Wirtschaft im In- und Ausland begehrt“, so Kempen. „Dass sich ausgerechnet Wirtschaftsrepräsentanten auf die Fahnen schreiben, dem Diplom als einer weltweit anerkannten Marke den Garaus zu machen, ist ebenso absurd wie lächerlich.“

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät sieht sich damit in ihrer Strategie „ProBologna-Diplom“ bestätigt.

 

Das aktuelle Ampelbild

LHG Saar unterstreicht Forderungen nach BWL-Diplom und hält bisherige AStA-Anstrengungen für ungenügend

In ihrer aktuellen Pressemitteilung betont die LHG Saar, die sich seit Jahren für das BWL-Diplom einsetzt, den anzustrebenden Idealzustand, bei dem essowohl einen Diplom-Studiengang als auch einen zukunftsfähigen Bachelor-/Master-Studiengang gibt, und die Studierenden absolute Wahlfreiheit zwischen diesen haben, ist aus Sicht der Liberalen Hochschulgruppe von essentieller Bedeutung.

Mit scharfer Kritik reagiert die Liberale Hochschulgruppe an der Universität des Saarlandes auf die neuesten Erklärungen der Campus Grünen. „Die Grünen treten nach außen als großer Anwalt der BWL-Studenten auf, setzen hiervon im AStA allerdings rein gar nichts um“, bemerkt Joost Raue, Landesvorsitzender der LHG Saar. „Wenn man einen Inhalt so für sich in Anspruch nimmt, muss man auch konsequent und nachhaltig dafür eintreten. Die Grünen allerdings lassen sich rumschubsen, obwohl sie die zweitgrößte am AStA beteiligte Hochschulgruppe sind“. Raue verwies hierbei insbesondere auf die Stellungnahme des AStA vom 30.11.2011. In dieser hatte sich der AStA endgültig vom BWL-Diplom verabschiedet und die Entscheidung des Präsidiums, in der dieses die Einführung eines BWLDiplom- Studiengangs endgültig ablehnt, begrüsst.

In Zusammenarbeit mit Prof. Christian Scholz hatte sich die LHG nicht nur in den letzten Monaten, sonder auch im davor liegenden Zeitraum stets massiv für das Diplom für BWL- und sonstige Studierende eingesetzt. „Daher ärgert es uns ganz besonders, dass dieses Thema von den Grünen jetzt so instrumentalisiert wird, obwohl die Grünen trotz ihrer AStA-Beteiligung nichts an der prekären Lage der betroffenen Studierenden verbessern konnten“ kritisiert Tobias Raab, stellvertretender Vorsitzender der LHG. „Mehr Energie in den Kampf fürs Diplom und weniger Scheinheiligkeit, das wäre die beste Werbung für Hochschulpolitik“.

Bei aller Kritik an den Wettbewerbern verweist die LHG dennoch auf die Wichtigkeit des Kampfes für den Diplom-Studiengang. „Es ist unerlässlich, dass die Saar- Uni bei der Überarbeitung ihres Studienangebots die Bedürfnisse und Wünsche der Studierenden endlich wieder berücksichtigt“, so Raue. Die Ideallösung, in der es sowohl einen Diplom-Studiengang als auch einen zukunftsfähigen Bachelor-/Master- Studiengang gibt, und die Studierenden absolute Wahlfreiheit zwischen diesen haben, ist aus Sicht der Liberalen Hochschulgruppe von essentieller Bedeutung. Raue und Raab betonen: „Eine AStA-Beteiligung, bei der diese Forderung nicht breiter Konsens im AStA ist, wird es mit uns nicht geben!“

link zum Text -> HIER

„CampusGrün Saar kritisiert Haltung von Uni-Präsidium und AStA-Vorsitz bezüglich des BWL-Diploms“

In ihrer aktuellen Pressemitteilung kritisiert Campus Grün Saar die Haltung von Uni-Präsidium und ASta-Vorsitz.

CampusGrün Saar, Mitglied der AStA-Koalition, kritisiert die voreiligen Entschlüsse der Universitätsleitung in der Diplom-Debatte und steht unverändert zu den Studierenden der BWL und ihrem wichtigen Anliegen. Nur eine ergebnisoffene Diskussion kann den Studierenden der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät weiterhelfen.

„Den Entschluss des Präsidiums, sowie die Haltung des AStA-Vorsitzes sich für ein vorzeitiges und einseitiges Ende der Diplom-Diskussion auszusprechen teilen wir nicht“, so fasst Patrick Schuster, Sprecher von CampusGrün Saar und AStA-Referent, die Haltung der CampusGrünen zu dem heute veröffentlichten Beitrag zur aktuellen Entwicklung in der Diplom-Debatte zusammen. „Es bleibt abzuwarten, wie sich die Fakultät zu den Beschlüssen des Uni-Präsidiums verhalten wird. Das weitere Vorgehen der Fakultät ist aus unserer Sicht allein an dem Maßstab zu messen, ob es den bestmöglichen Weg hin zu einer Verbesserung des BWL-Studiengangs und einem besseren Übergang zum Master darstellt“, so Christopher Killer, gleichberechtigter Sprecher von CampusGrün und AStA-Referent.

Christopher Killer weiter: „Die voreilige Entscheidung des Uni-Präsidiums ist uns völlig unverständlich. Außerdem müssen wir leider feststellen, dass die AStA-Koalition bei diesem Thema gespalten ist, was wir sehr bedauern“.

Sollte sich im Ergebnis dieser Prüfung das Diplom-Konzept weiterhin als beste Option behaupten können, so sei dies selbstverständlich auch weiterhin seitens der Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft aktiv zu unterstützen. CampusGrün werde die Studierenden bei dieser drängenden Frage nicht allein lassen und sein Engagement fortsetzen. Insbesondere nachdem sich schon so viele Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft hochschulgruppenübergreifend auf allen universitären Entscheidungsebenen aktiv mit dieser Thematik befasst und engagiert mitgewirkt haben. Vor diesem Hintergrund wird CampusGrün Saar eine voreilige Absage und einen einseitigen Rückzug nicht teilen und weiter den Dialog mit allen Beteiligten suchen, um aktiv an der Findung eines bestmöglichen Ergebnisses im Interesse der Studierenden mitzuwirken.

Link zum Text -> HIER

Fakultät gestaltet Übergang Bachelor zu Master

Nach der bedauerlichen und nicht nachvollziehbaren Entscheidung des Uni-Präsidiums gegen das BWL-Bologna-Diplom ist die von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angestrebte und von den Studierenden geforderte Möglichkeit des sicheren Wechsels vom Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre in den neu geplanten Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre vorerst nicht realisierbar – wenngleich die Fakultät weiterhin an der Sinnhaftigkeit dieser Konzeption festhält.

Trotzdem gilt es den Übergang von Bachelor zu Master zu regeln: Der Studiendekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Ashok Kaul, wird daher bis zum 13. April 2011 die Einzelheiten der Ausgestaltung des Master-Zugangs und des Zulassungsverfahrens im Fach Betriebswirtschaftslehre zum Wintersemester 2011/12 festlegen und entsprechende studentenfreundliche Schritte zur Umsetzung einleiten. Diese Festlegung wird sich strikt an dem vom Uni-Präsidium vorgelegten Vorschlag orientieren. Eine Garantie für einen Master-Platz gibt es damit nicht.

Kontakt: Universität des Saarlandes, Dekanat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Tel.: ++49-681-302-2003,
dekan(at)rewi.uni-saarland.de

Fakultät hält am Bologna-Diplom fest!

Mit großem Bedauern nimmt die Abteilung Wirtschaftswissenschaft die Entscheidung des Präsidiums der Universität des Saarlandes gegen den geplanten Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre zur Kenntnis. Das Uni-Präsidium hat damit vorerst die einmalige Chance vertan, ein weithin sichtbares hochschulpolitisches Signal zu setzen und die Universität des Saarlandes hinsichtlich ihres Lehrprogramms innovativ zu positionieren. 
„Nachdem die Bologna-Kompatibilität des BWL-Diploms außer Zweifel steht, nachdem dargelegt wurde, dass die Systemakkreditierung der Universität des Saarlandes durch das neue BWL-Diplom nicht gefährdet wird und nachdem zunehmend erkennbar ist, dass sowohl bei den Vertretern der politischen Parteien als auch der Wirtschaft die Idee eines neuen BWL-Diploms auf einen fruchtbaren Boden fällt, ist es sehr enttäuschend, dass dem Uni-Präsidium der Mut gefehlt hat, den letzten kleinen Schritt zur Realisierung des BWL-Diploms mitzugehen“, fasst der Sprecher der Abteilung, Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch, die aktuelle Stimmungslage zusammen. „Wir erwarten zudem Klarheit darüber, welche Personen in diesem Gremium mit Universitätspräsident Linneweber gegen unsere Fakultät gestimmt haben.“

Das Uni-Präsidium verwehrt der Abteilung Wirtschaftswissenschaft mit seiner Entscheidung gegen das BWL-Diplom einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil im Kampf um Studierende, Dozenten und Ressourcen. Gleichzeitig stellt sich das Uni-Präsidium mit seiner Entscheidung gegen das BWL-Diplom klar gegen die berechtigten Interessen der Studierenden: Diese müssen sich jetzt auf das gefürchtete „Rauskegeln und Neubewerben“ einstellen.

Da das angestrebte Bologna-Diplom inhaltlich und formal außer Frage steht, könnte es als nächstes um den Demokratiegehalt der gegenwärtigen Systeme in der Universität des Saarlandes gehen. „Wir werden in Ruhe prüfen, ob diese Form der Entscheidungsfindung, bei der letztlich eine Person über das Schicksal unzähliger Studenten und die Entwicklung der größten Fakultät unserer Universität entscheidet, dem Buchstaben und dem Geist des Saarländischen Universitätsgesetzes entspricht“, erläutert der Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Christian Scholz. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Initiatoren des Saarbrücker Bologna-Diploms ihre Idee weder im Erweiterten Präsidium noch im Universitätsrat vorstellen durften. Ferner konnten weder Senat noch Studienausschuss ihr Votum dazu abgeben.

Der Studiengangsbeauftragte für das BWL-Diplom, Univ.-Prof. Dr. Michael Olbrich, Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung, ist optimistisch: „Die Abteilung Wirtschaftswissenschaft wird weiter daran arbeiten, die Wahlfreiheit der Studenten zu erhöhen, um das Studieren im Hinblick auf berufliche Perspektiven flexibler und chancenreicher zu gestalten.“

Kontakt: Universität des Saarlandes, Dekanat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Tel.: ++49-681-302-2003,
dekan(at)rewi.uni-saarland.de

Die Pressesprecherin der Universität des Saarlandes, Frau Friederike Meyer zu Tittingdorf, legt Wert auf die Feststellung, dass diese Pressinformation nicht von der Pressestelle der Universität veröffentlicht wurde und damit KEINE Aussendung der Pressestelle der Universität ist, da „die Uni-Pressestelle keine Stellungnahmen von einzelnen Fakultäten zu hochschulpolitischen Themen an die Presse versendet“.

 

„Uni-Leitung lehnt Diplom ab“

Eigentlich hätte sich der Studienausschuss der Universität des Saarlandes zum Thema „Diplom“ äußern sollen. Doch es kam anders, wie man in der Saarbrücker Zeitung nachlesen konnte. (link)

Derzeit “ zweitrangig“ ist für Linneweber die Diskussion um die Einführung eines Diplom- Studiengangs in der Betriebswirtschaftslehre. Für den macht die Fakultät seit Wochen mobil. Doch die Uni-Verantwortlichen lehnen den Diplom-Kaufmann ab, solange dessen Bolognakonformität nicht bewiesen ist. Der Studienausschuss sollte eigentlich Bewegung in den Disput bringen und zum Diplom-Studium Stellung beziehen. Doch das Gremium lehnte dies mit der Begründung ab, „es dürfe keine strukturellen Entscheidungen treffen. Das könne nur das Präsidium“. Das Uni-Präsidium will am Donnerstag seine Position zum Diplom formulieren.

Was dann kam, war für niemanden mehr eine Überraschung (Link zu SR-online):

Das Präsidium der Universität des Saarlandes hat den von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät geplanten Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre abgelehnt.

Hochschulpräsident Linneweber sagte, der vorgelegte Entwurf biete „keinen Vorteil für die Qualität von Studium und Lehre“. Das Lehrangebot entspreche den Bachelor- und Masterstudiengängen.

Stattdessen solle der bestehende Bachelor-Studiengang optimiert werden. So sollten innerhalb der Regelstudienzeit „Freiräume für die Wissenschaft“ geschaffen werden.

Interessant nur: Weder Systemakkreditierung noch Bologna noch eines der anderen Argumente spielen offenbar länger  eine Rolle (sie sind ja ausgeräumt). Jetzt ist das einzige Argument: „Nicht neu genug“.

Es ist aber zu erwarten, dass die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät im Interesse der Studierenden dieses Thema weiter verfolgen wird.

 

Zurück zum Diplom? Welche Abschlüsse sollte die Universität anbieten?

Am Sonntag, dem 13. März 2011 um 20.04 Uhr auf SR 2 in der Sendung „Diskurs“ diskutieren Universitätspräsident Prof. Linneweber und Dekan Prof. Scholz zu dem Thema „Zurück zum Diplom? Welche Abschlüsse sollte die Universität anbieten?“.

Nachdenkliches zum Rosenmontag

Heute im Politischen Feuilleton (Deutschland Radio Kultur) Prof. Scholz mit  „Der klammheimliche Verzicht auf Universitäten“ als Kommentar zur aktuellen Hochschulpolitik.

Universitäten gibt es seit 1000 Jahren. Wollen wir wirklich auf sie verzichten, nur weil wir erfolgreiche Boxer, Rennfahrer und eine falsch interpretierte Bologna-Erklärung haben? Es lässt sich nicht oft genug wiederholen: Universitäten sind nichts Besseres. Aber sie sind etwas Anderes. Diese Andersartigkeit gilt es angesichts der aktuellen Gleichmacherei zu verteidigen. Andersartigkeit bezieht sich auf Leitbilder, Strukturen und Verhaltensformen. Das alles macht eine Universität aus: Es sind die Menschen, die auf einem hohen professionellen und intellektuellen Niveau eigenverantwortlich und selbstmotiviert miteinander arbeiten wollen. Es geht um Erkenntnisinteresse und nicht um Verwertungsinteresse. Es geht um das Entfalten von Persönlichkeit und nicht um Hamsterrad-Lernen. Und es geht um innovative Grundlagenforschung und nicht um industrielle Auftragsforschung.

Link zum kompletten TEXT / Link zum AUDIO

 

Aktuelles Gutachten: „Bologna-Kompatibilität“ ist Scheinargument

Fünf Rechtswissenschaftler haben sich mit der Frage der rechtlichen Verbindlichkeit der Bologna-Deklaration befasst, die gegenwärtig immer wieder gegen Innovationen bei Studiengängen ins Feld geführt wird.

Ihr klares und für die aktuelle Bologna-Debatte wegweisendes Ergebnis: Weder das Saarland noch die Universität des Saarlandes können aus der Bologna-Deklaration rechtliche Bindungen für sich ableiten oder postulieren. Eine „Bologna-Konformität“ oder „Bologna-Kompatibilität“ besteht – wenn überhaupt – als rein politische Forderung. Eine rechtliche Bindungswirkung liegt nicht vor.

Erneut liefert die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes Interessantes zum Thema „Bologna-Reform“: Univ.-Prof. Dr. Christoph Gröpl (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht), Univ.-Prof. Dr. Annette Guckelberger, (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Univ.-Prof. Dr. Werner Meng (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht sowie Direktor des Europa-Instituts), Univ.-Prof. Dr. Rudolf Wendt (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht) sowie Univ.-Prof. Dr. Stephan Weth (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht) rücken in einem Gemeinschaftsgutachten die Bindungswirkung der Bologna-Deklaration zurecht. Ihre klare Aussage: Die „Bologna-Deklaration“ ist kein rechtlicher Maßstab.

„Es liegt vielmehr ausschließlich in der Gesetzgebungskompetenz der Länder, Studiengänge und Studienabschlüsse letztverbindlich zu regeln. Dabei sind sie rechtlich durch keine Vorgaben verpflichtet, mit Ausnahme derer, welche das Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung enthalten“, meinen die Saarbrücker Rechtsprofessoren, die auch einen weiteren Deutungsirrtum ausräumen: „Darüber hinaus schreibt auch das Hochschulrahmengesetz ein zweistufiges (konsekutives) Studiengangsystem nicht bindend vor, sondern ermächtigt die Hochschulen lediglich, Studiengänge einzurichten, die zu einem Bachelor- oder Mastergrad führen“.

Im aktuellen Fall der Diskussion über die Einführung eines zweistufigen Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre bleibe es dem Landtag des Saarlandes unbenommen, die einschlägigen Regelungen des Universitätsgesetzes in ihrer derzeitigen Fassung klarzustellen, zu ändern oder zu ergänzen. Rechtlichen Vorgaben aus dem „Bologna-Prozess“ unterliegt der Landtag dabei nicht.

Dieses Rechtsgutachten ist wichtig für alle in den Startlöchern stehenden Studiengänge, die Alternativen zum starren Bachelor-Master-System schaffen und die bisher mit dem Standard-Argument einer angeblich zweifelhaften Bologna-Kompatibilität ausgehebelt wurden.

Damirt wird deutlich, dass die Bologna-Idee eine faszinierende Vision darstellt, die nur fälschlicherweise immer wieder von der Hochschulrektorenkonferenz als Bremsklotz gegen bildungspolitische Innovationen ins Feld geführt wurde. Gerade Konzepte wie das Bologna-Diplom sind jetzt möglich und liefern eine Chance, die Bologna-Idee weiterzuentwickeln.

 

Wieder eine Ampel auf Grün

Der Abteilungsausschusses hat gestern die Einrichtung des zweistufigen Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (einschließlich seiner Prüfungs- und Studienordnung) verabschiedet.

Diplom: Kein Problem für Systemakkreditierung!

Interessant – und im Einklang mit der mehrfach artikulierten Position der Fakultät 1 – ist die heutige Saarbrücker Zeitung (link):

Könnte eine Hochschule, die sich um das Bologna-Gütesiegel bewirbt, gleichzeitig auch einen Studiengang mit altem Diplomabschluss anbieten?

Diese Frage ist an der Saar- Uni spätestens seit dem Zeitpunkt virulent, da die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften mit Macht zurück zum alten Titel streben. Die Antwort auf diese Frage, so Achim Hopbach, Geschäftsführer des Akkreditierungsrates, das zentrale Gremium im System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre, lautet: Sie könnte. Bei der Akkreditierung werde lediglich bescheinigt, dass Bachelor- und Masterstudiengänge und das Qualitätssicherungssystem den Ansprüchen genügen. Studiengänge anderer Abschlüsse seien nicht berührt.

Wenn man davon absieht, dass es bei uns nicht primär um einen „alten Titel“ geht, ist das doch eine sehr ermutigende Aussage ……..

 

„Mit der Bitte um Durchsicht und Kommentierung“

Die Entwürfe zur Studienordnung und zur Prüfungsordnung liegen vor.

 

In den Medien ….

Die Diskussion geht weiter – und zwar im Fernsehen (Saarländischer Rundfunk 10.1.2011 und12.1.2011), im Studentenparlament und in der Saarbrücker Zeitung. Interessant in diesem Zusammenhang sind auch ein Kommentar zum Hochschulpakt und ein neuer Artikel zu den Studierenden unter der Realitätsdusche.

 

Die dritte Ampel ist auf grün geschaltet!

Stellungnahme zur Aufstockung der Masterplätze als Alternative zum Diplom?

– Die Antwort des Faches Betriebswirtschaftslehre auf die vom Präsidium vorgeschlagene Lösung –

1.         Der Zugang zum Master BWL

Gemäß § 96 Abs. 5 UG und § 16 Abs. 1 PO ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in Betriebswirtschaftslehre oder ein vergleichbarer Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium. An welcher Einrichtung (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) der Bachelorabschluss erworben wurde, ist dabei unerheblich.

Jeder, der einen solchen Bachelorabschluss besitzt, egal woher, kann sich also auf einen Platz im BWL-Masterstudium an der UdS bewerben. Ein nur den UdS-Bachelorabsolventen gewährter, exklusiver Zugang zum Masterstudium ist daher nicht zulässig.

2.         Die Abschlussnote als Hauptauswahlkriterium

Bei der Auswahl der Bewerber um die Masterplätze muss, so die Rechtsprechung (VG Münster, Beschluss vom 15.11.2010, Az. 9 L 529/10), das Hauptkriterium die Note des Bachelorabschlussessein. „Hauptkriterium“ bedeutet konkret, dass diese zu mehr als 50% in die Auswahlentscheidung eingehen muss. Da die Abschlussnoten eines Universitäts-Bachelors im Durchschnitt schlechter als die eines FH- oder Berufsakademie-Bachelors sind, werden die von einer Universität kommenden Bachelorabsolventen dadurch benachteiligt. Dies zeigt z.B. der aktuelle Fall der Universität Köln, an der laut AStA nur rund 10% der Kölner BWL-Bachelorabsolventen einen BWL-Masterplatz erhielten. Das Urteil des VG Münster bezieht sich zunächst einmal nur auf Nordrhein-Westfalen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es nicht auf den rechtlichen Rahmen des Saarlandes übertragbar ist, müssen tragfähige alternative Auswahlkriterien gesucht werden. Das Fach Betriebswirtschaftslehre sucht seit mehreren Semestern nach derartigen Kriterien, doch keines davon erwies sich bei näherer Betrachtung als praktikabel, wie im Folgenden gezeigt wird.

3.         Alternative Auswahlkriterien

3.1      Fachvoraussetzungen als Auswahlkriterium?

Zum Teil wird in der Diskussion das Argument vorgebracht, man könne auf Seiten der UdS als alternatives Auswahlkriterium bestimmte Fächerbelegungen der Bachelorabsolventen verlangen. Dies löst das Problem nicht, da die Betriebswirtschaftslehre mit all ihren Fächern auch an Fachhochschulen und Berufsakademien gelehrt wird. Sollten diese Einrichtungen nun gerade das von der UdS verlangte Fach nicht anbieten, könnten sie dieses Manko durch eine entsprechende Änderung des Curriculums schnell beheben, so dass das von der UdS verlangte Fach dann auf dem Zeugnis des FH-/BA-Bachelors ausgewiesen wird. Die Idee eines Fachkriteriums löst das Problem folglich nicht.

3.2      Aufnahmeprüfung als Auswahlkriterium?

Auch hört man in der Diskussion das Argument, die UdS solle die Bewerber einer Eingangsprüfung unterziehen, deren Ergebnis dann als Auswahlkriterium dient. Abgesehen von der Tatsache, dass die erneute Prüfung der Bachelorabsolventen, die an der UdS alle Prüfungen ihres Studiengangs ja erfolgreich abgeschlossen haben, ein fragwürdiges Signal aussendet, ist eine solche Massenprüfung aller Bewerber in der Praxis nicht umsetzbar.

3.3      Relative ECTS-Note als Auswahlkriterium?

Des Weiteren wird angeführt, die Auswahl der Bewerber solle auf Basis der relativen ECTS-Noten erfolgen. Diese geben Auskunft über die Position eines erfolgreichen Studenten innerhalb einer Bezugsgruppe (wie Jahrgang oder Studiengang und später vielleicht einmal Studienfach beziehungsweise Klausur). Danach gilt:

– A die besten 10%
– B folgende 25%
– C folgende 30%
– D folgende 25%
– E die letzten 10%
Eine derartige Auswahl bevorzugt jene Bewerber, die das „Glück“ hatten, in einer Bezugsgruppe mit schwachen Kommilitonen zu sein bzw. benachteiligt jene, die gemeinsam mit leistungsstarken Kommilitonen ihren Abschluss gemacht haben. Mittelfristig würde ein solches Auswahlkriterium zudem Anreize setzen, die gesellschaftlich fragwürdig sind: Da sich die Position des einzelnen Studenten verschlechtert, wenn seine Kommilitonen erfolgreich sind, werden gegenseitige Unterstützung, gemeinsames Lernen, Teamarbeit und studentische Solidarität bestraft und ersetzt durch eine Einzelkämpfermentalität. Die relative ECTS-Note ist daher kein geeignetes Kriterium zur Bewerberauswahl.

3.4      Der achtsemestrige Bachelor als Lösung?

Nicht zuletzt wird der Gedanke diskutiert, an der UdS den derzeit sechssemestrigen Bachelor zu einem achtsemestrigen Bachelor auszubauen und dann einen Achtsemester-Bachelor als Zugang zum Master zu verlangen. Die Idee ist, dass bundesweit weniger achtsemestrige Bachelorstudiengänge existieren und sich daher dann weniger externe Bachelorabsolventen auf den Master an der UdS bewerben könnten. Zudem wird angeführt, ein achtsemestriger Bachelor sei in der Praxis dann auch angesehener als ein sechssemestriger. Das Fach Betriebswirtschaftslehre hält diesen Lösungsvorschlag nicht für geeignet. Erstens, weil er die Studiendauer deutlich verlängert. Selbst wenn im Gegenzug der Master von vier auf zwei Semester gekürzt würde, bliebe das Problem der verlängerten Studiendauer für all jene Kommilitonen bestehen, die nach dem Bachelorabschluss die UdS verlassen möchten, sei es, um in die Praxis zu gehen oder den Master an einer anderen Hochschule zu absolvieren. Zweitens ist es fraglich, ob die Wirtschaft einem achtsemestrigen Bachelor tatsächlich mehr Wertschätzung als einem sechssemestrigen entgegenbringen wird: Dies würde für die Arbeitgeber bedeuten, Bachelorbewerber je nach Regelstudienzeit unterschiedlich zu behandeln, was mit hohem bürokratischen Aufwand einherginge. Drittens ist anzumerken, dass auch an Fachhochschulen und Berufsakademien achtsemestrige Bachelorstudiengänge eingerichtet werden können. Das Problem der UdS-Bachelorabsolventen, mit FH- und BA-Absolventen konkurrieren zu müssen, wird durch den Achtsemester-Bachelor also nicht gelöst. Der Vorschlag eines Achtsemester-Bachelors ist daher kein gangbarer Weg.

4.         Fazit

Die Ankündigung des Präsidiums, die Masterplätze zahlenmäßig aufzustocken, mildert kurzfristig die Symptome des Problems, aber beseitigt nicht seine Ursachen: Die Aufstockung ändert nichts an der Situation, dass UdS-Bachelorabsolventen mit FH- und BA-Bachelorabsolventen um die knappen Masterplätze konkurrieren. Weder spezielle Auswahlkriterien noch ein Achtsemester-Bachelor können dabei dauerhaft Abhilfe schaffen. Ein Versprechen, jedem UdS-Bachelor einen Masterplatz zu gewähren, ist in der BWL aufgrund der oben genannten Fakten nicht einzuhalten.

Das Fach BWL schätzt die Vorschläge des Präsidiums als wertvolle Beiträge zur Diskussion um die Lösung des Problems. In ihrer nun seit mehreren Semestern andauernden Suche einer Problembewältigung hat die Betriebswirtschaftslehre diese Ansätze eingehend erörtert und sie aufgrund der oben genannten Schwachpunkte als ungeeignet verwerfen müssen. Die einzige uneingeschränkt tragfähige Lösung, die das Fach BWL gefunden hat, ist die Einrichtung des neuen Diplomstudiengangs, und diese Lösung verfolgen wir daher nun mit Nachdruck.

Der Artikel steht als Download unter dem Stichwort „Zugangsgarantie“ zur Verfügung.

Stellungnahme zur Bolognakompatibilität

Der zweistufige Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
an der Universität des Saarlandes – ein innovativer
bolognakompatibler Studiengang

Bei dem von der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschafts­wissenschaftlichen Fakultät vorgelegten Konzept eines Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre handelt es sich aus den folgenden Gründen um einen bolognakompatiblen Studiengang:

  • Der neue Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist eingebettet in die in der Abteilung Wirtschaftswissenschaft bestehende Struktur von Studienabschlüssen. Er besitzt ebenso wie der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre sowie der Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre einen modularisierten Aufbau. Die Module werden, soweit eine Benotung vorgesehen ist, durch studienbegleitende Leistungsnachweise abgeprüft, mit ECTS-Punkten versehen, in einem Modulhandbuch inhaltlich dargestellt und in einem Diploma-Supplement aufgeführt. Der Gesamtumfang der vorgesehenen Module umfasst 300 ECTS-Punkte, die sich auf 10 Semester à 30 ECTS-Punkte verteilen. Die in dem neuen Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre in der Lehre eingesetzten Module entsprechen denen des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre. Sie werden lediglich neu konfiguriert. Da sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bolognakompatibel sind und die bestehende Rahmenprüfungsordnung der Universität des Saarlandes abbilden, steht außer Frage, dass die in dem neuen Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre in der Lehre vorgesehenen Module ebenfalls bolognakompatibel sind.
  • In dem neuen Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist lediglich das Schließen der Bruchstelle zwischen der ersten Stufe und der zweiten Stufe anders geregelt. In der bestehenden Bachelor- und Masterstruktur im Fach Betriebswirtschaftslehre kann sie nur mit einem bestimmten Notendurchschnitt und nur in Konkurrenz mit Bewerbern anderer Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien) überwunden werden. Die in der Bachelor- und Masterstruktur abgebildete Bruchstelle stellt allerdings keine zwingende Vorgabe dar.
  • Ansonsten gilt: In den Bolognaerklärungen der europäischen Bildungs- und Wissenschaftsminister finden sich vielmehr die Formulierungen „im Wesentlichen“ und „sollte“, d. h., die Bolognaerklärungen sehen sehr wohl die Möglichkeit vor, von der Zweistufigkeit abzuweichen bzw. diese zu modifizieren. Es kommt hinzu, dass es sich bei den Bolognaerklärungen um nicht rechtsförmige Akte handelt, die als solche nur eine politische, aber – für den Landtag als Gesetzgeber – keine rechtliche Bindungswirkung besitzen. Der Gesetzgeber des Saarlandes kann also in einzelnen Punkten von den Inhalten der Bolognaerklärungen abweichen. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 GG können die Bundesländer zudem von gesetzlichen Regelungen abweichen, die der Bund zu den Hochschulabschlüssen erlassen hat. Gleiches gilt für die auf nationaler Ebene im Rahmen des Bolognaprozesses getroffenen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sowie des Akkreditierungsrates. Beide vermögen den Landesgesetzgeber als solchen nicht zu binden.
  • Ebenfalls nicht anwendbar sind sämtliche implizit und damit nicht stringent aus „Bologna“ abgeleiteten Argumente bezüglich Programm- und Systemakkreditierung – und zwar zum einen vor dem Hintergrund der hohen Zahl bisher nicht akkreditierter Studiengänge an der Universität des Saarlandes, zum anderen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsdiskussion um die prinzipiellen Zulässigkeit von Akkreditierungen.
  • Der neue Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre beinhaltet im Vergleich zur bestehenden Bachelor- und Masterstruktur im Fach Betriebswirtschaftslehre lediglich eine andere Form der Zweistufigkeit. Denn er besteht aus einem ersten und einem zweiten Studienabschnitt; beide Studienabschnitte bauen aufeinander auf. Darüber hinzu ist vorgesehen, dass den Studierenden des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre im Regelfall nach 6 Semestern der Grad eines Bachelor of Science verliehen wird, wenn sie die für die Erlangung dieses Titels erforderlichen Leistungsnachweise erbracht haben. Dies kann als Automatismus oder als Option ausgestaltet werden. Gleiches gilt für die Verleihung des Grades eines Master of Science. Auch dieser Titel kann nach dem erfolgreichen Abschluss des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens verliehen werden. Da die in dem neuen Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre in der Lehre eingesetzten Module in ihrer Gesamtheit denen des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre bzw. des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre entsprechen, steht einer solchen Anerkennung rechtlich nichts im Wege. Es wird zudem deutlich, dass es sich bei dem neuen Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre im Vergleich zur bestehenden Bachelor- und Masterstruktur im Fach Betriebswirtschaftslehre um ein integratives Modell handelt. Die in dem neuen Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre realisierte Zweistufigkeit führt damit letztlich auch nicht dazu, dass bestimme Studienleistungen oder Abschlüsse anderswo (im In- und Ausland) nicht anerkannt werden. Sowohl die nach der ersten Stufe ausgetretenen Studierenden (Bachelor) als auch die nach der zweiten Stufe erfolgreichen Absolventen des neuen Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Kffr./Dipl.-Kfm.) sind national wie international anschlussfähig.

Fazit: Das von der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschafts­wissen­schaftlichen Fakultät vorgelegte Konzept eines Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre stellt eine bolognarobuste Ergänzung des bestehenden Studienangebots dar. Die Bolognaerklärungen sehen die Möglichkeit einer solchen Ergänzung vor. Es gibt auf der nationalen Ebene keine rechtsverbindlichen Vorgaben, die den Landesgesetzgeber daran hindern, das vorgelegte Konzept eines Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre zuzulassen; das Hochschulrahmengesetz ist insoweit offen. Es gibt zudem auf der Ebene der Kultusministerkonferenz keine Erklärung, die explizit auf das hier vorgestellte Konzept beziehbar die Realisierung des vorgelegten Konzepts eines Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre in Frage stellt. Das von der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vorgelegte Konzept eines Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre hat aufgrund seines integrativen Charakters vielmehr das Potenzial, zum bundesweit beachteten „Saarbrücker BWL-Modell“ zu werden.

Dieser Artikel ist als PDF-Datei unter dem Stichwort „Bolognakompatibilität“ abrufbar.

Der Weg zum BWL-Diplom

 

 

Bologna-Diplom als Vision

Saarbrücker Zeitung: Diplom bleibt Vision. Richtig. Visionen muss man haben und umsetzen. Andere gegenwärtig diskutierte Vorschläge könnten sich dagegen als trügerische Illusion entpuppen. Bemerkenswert: Für das BWL-Diplom gibt es ein imposante übergreifend-aktive Unterstützung. Auch die Aussage des zuständigen Ministers im Saarländischen Rundfunk werden positiv interpretiert. Jetzt gilt es weiter zu diskutieren und zu optimieren, um letztlich alle für die Vision des Bologna-Diploms zu begeistern.

 

Fernsehinterview (2) zum BWL-Diplom

Das Interview von heute Nachmittag zum BWL-Diplom vom SR aus dem aktuellen Bericht (u.a. mit Studenten, Fachschaftsvertretung und Univ.-Prof. Dr. G. Waschbusch) ist online: LINK ZUR SENDUNG

 

Bachelor als Perspektive? Presseschau

Master für alle? Frau Schawan: Natürlich nicht (Handelsblatt)

Immer mehr Studierende können nach dem Bachelorabschluss nicht mit dem Studium weitermachen. In Berlin haben die Unis Tausende Bewerber abgelehnt. (Der Tagesspiegel)

An der Uni Köln wurden zwei Drittel der eigenen Bachelor-Studenten nicht zum Master zugelassen (SPIEGEL ONLINE)

Ein Bachelor-Abschluss von einer Top-Uni kann den Masterplatz kosten. Denn Studenten von weniger anspruchsvollen Hochschulen haben auf dem Papier die besseren Noten. (Die ZEIT)

Sturm auf die Unis: 2011 wird ein ruhiges Jahr für die Schulen – und ein heißes an den Hochschulen. (Die ZEIT)

Bologna als Stuttgart 21 – Vom Wutbüger zu Wutstudenten. (Die WELT)

Das Diplom hat nicht ausgedient. 60 Prozent  befürworten die Rückkehr zum Diplom. (Financial Times Deutschland)

Bachelor als verschmähte Wunschkinder.   (Handelsblatt)

Bachelor als Sackgasse. (SPIEGEL ONLINE)

Bachelor mit Problemen auf dem Arbeitsmark. (SPIEGEL ONLINE)

Mit der Note 2 zu schlecht für den Master. (SPIEGEL ONLINE)

Alleskönner willkommen, Bachelor eigentlich nicht. (Financial Times Deutschland)

Von der Generation Bologna zur Generation Praktikum. (Forschung und Lehre)

Generation Bologna: Belogen und bestohlen. (Der Standard)

Veränderung des Hochschulgesetzes: Die Vernunfttat von Schwerin. (FAZ)

SPD für Änderung des Hochschulgesetzes. (Stuttgarter Zeitung)

Angebliche Titelverwirrung durch Diplom als reiner (naiver) Mythos. (FAZ)

Comeback des Diploms. (Süddeutsche Zeitung)

Das vage Gebilde Bachelor: Für 65 Prozent der österreichischen Personaler ist Bachelor kein vollwertiger akademischer Titel. (Der Standard)

 

Was ist eigentlich „bologna-kompatibel“??

Immer wieder spektulieren diverse Personen über das Thema „Bologna“ und verwenden das Argument „nicht bologna-konform!!“. Hier ist es hilfreich, sich den Originaltext anzuschauen :

Dies sollte umgesetzt werden „unter uneingeschränkter Achtung der Vielfalt der Kulturen, der Sprachen, der nationalen Bildungssysteme und der Autonomie der Universitäten, um den europäischen Hochschulraum zu festigen“.

Danach ist das Saarbrücker BWL-Modell mit seiner Multioptionalität aus „Bachelor, Master, Diplom und MBA“ genau dort angekommen, wo „Bologna“ hin will.

 

Facebook-Seite der Studenten eröffnet

Studenten der BWL haben sich in die Diskussion um das BWL-Diplom eingeschaltet und haben eine eigene Facebook-Seite eröffnet.

 

Start

Angesichts der aktuellen Diskussion um unser BWL-Diplom haben wir uns dazu entschieden, eine Blog anzulegen,in dem wir aktuelle Informationen bereitstellen.

(christian scholz / gerd waschbusch)