Antworten auf Fragen …

In der letzten Zeit gab es verstärkte Nachfragen zur Zukunft des Lehrstuhls und zur Studierbarkeit des Faches.  Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen:

  1. Schließung des Lehrstuhls?

Die Professoren unserer Abteilung haben beschlossen, dem Vorschlag des Uni-Präsidenten folgend, den Lehrstuhl für Organisation, Personal- und Informationsmanagement 2018 nach meiner altersbedingten Pensionierung wegfallen zu lassen. Diesem Beschluss haben alle Amtsträger unserer Abteilung sowie der Dekan und die Landesregierung zugestimmt.

Begründung?

Abgesehen von den üblichen Begehrlichkeiten (wie Forschungsausrichtung, Räume, Stellen, Lehrstuhlbezeichnungen, Geld u.s.w.) diverser Personen und der damit verbundenen absolut einseitigen Verlagerung sämtlicher Sparlasten auf einen einzelnen Betroffenen kann man darüber nur spekulieren. Der Lehrstuhl steht über die 30 Jahre seiner Existenz nach allen zentralen Leitungsindikatoren (Studentenzahlen, Abschlussarbeiten, Forschungsleistung, Bücher, Aufsätze, Drittmittel, nationale und internationale Präsenz) im oberen Bereich unserer Fakultät.

  1. Studierbarkeit „Vertiefungsbereich Personalmanagement“ im Master?

Alle Studierenden, die im Wintersemester 2016/2017 ihren Master beginnen, haben vier Semester und damit ausreichend Zeit, alle Kurse des Lehrstuhls bei gleichbleibend hoher Qualität zu besuchen: Sofern es keine weiteren Mittelkürzungen gibt, werden alle unsere Veranstaltungen bis zum Ende des Sommersemesters 2018 planmäßig angeboten. Hier gibt es also zur Zeit keinen Grund, für den Master die Universität zu wechseln! Trotz aller Widrigkeiten ist aktuell sichergestellt, dass alle Teilnehmer im Vertiefungsbereich Personalmanagement bis einschließlich Sommersemester 2017 ausreichend Master-Seminarplätze und auch bis einschließlich Wintersemester 2017/2018 ausreichend Themen für Masterarbeiten bekommen werden.

  1. Einschränkungen für „andere“ Studierende?

Auch bei dieser Gruppe sind für Vorlesungen keine Begrenzungen geplant. Was mit Seminarplätzen und Abschlussarbeiten speziell für Studierende aus den Studiengängen Wirtschaftsinformatik sowie Wirtschaft und Recht passiert, steht noch nicht fest.

  1. Generelle Studierbarkeit?

Zum einen kann jeder sein Studium im Rahmen von gewissen Fristen auch in mehr als vier Semestern beziehungsweise nach dem Sommersemester 2018 beenden – aber nicht zwingend  in der aktuellen Angebotsbreite; zum anderen dürfte es im Kollegenkreis Interesse geben, mit einer „etwas anderen Interpretation“ zumindest Teile aus dem Fachgebiet Personalmanagement als Lehrstuhl-Erweiterung zu „übernehmen“.

6. Promotionen?

Es werden keine neuen Erstbetreuungen übernommen.

Christian Scholz, orga.uni-sb.de, 22.7./5.11 2016